Ausbildungsfahrlehrer

Ausbildungsfahrlehrer werden gemäß § 16 FahrlG

Voraussetzungen:

  • 3 Jahre Fahrlehrer BE

  • Einweisungsseminar 5 Tage

  • Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer gemäß § 53 Abs. 3 FahrlG

  • Eintägige Fortbildung alle 4 Jahre

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