Fahrlehrerausbildung

Fahrlehrererlaubnisse werden unterschieden zwischen:

  • Grundfahrlehrerlaubnis BE (Pkw) und

  • Erweiterung Klasse A (Motorrad)

  • Erweiterung Klasse CE (Lkw)

  • Erweiterung Klasse DE (Bus)

Voraussetzungen:

1. geistige, körperliche und fachliche Eignung sowie persönlich Zuverlässigkeit (ärztliches Zeugnis, Führungszeugnisses u.ä.)

2. Mindestalter 22 Jahre
(Ausbildungsbeginn vor Vollendung des 22. Lebensjahres möglich)

3. Bildung:
a) abgeschlossene Hauptschulbildung, sowie eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf
b) Gleichwertige Vorbildung: allgemeine Hochschulreife (Abitur), fachgebundene Hochschulreife (Fachabitur), Fachhochschulreife u.ä.

4. Fahrerlaubnis
Sie benötigen für die verschiedenen Fahrlehrerlaubnisse die nachfolgend angegebenen Führerscheine:

Fahrerlaubnis BE + A + CE                                                                        

Fahrerlaubnis BE + A + CE

Fahrerlaubnis BE + A + CE

Fahrerlaubnis BE + A + CE + DE

a) Grundfahrlehrerlaubnis Klasse BE:

b) Erweiterung Klasse A:

Erweiterung Klasse CE:

Erweiterung Klasse DE:

5. Fahrpraxis:
a) Grundfahrlehrerlaubnis Klasse BE: in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre ein Kraftfahrzeug Klasse B geführt
(z. B. Nachweis Kfz- Haftpflichtversicherung o.ä,)

b) Erweiterung auf Klasse A, CE, DE: 2 Jahre Fahrpraxis in der entsprechenden Klasse oder Klasse CE/ DE ein halbes
Jahr hauptberuflich gefahren oder 60 h praktische Ausbildung in einer Fahrschule nachgewiesen

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