Fahrlehrerausbildung
Grundfahrlehrerlaubnis BE (Pkw) und
Erweiterung Klasse A (Motorrad)
Erweiterung Klasse CE (Lkw)
Erweiterung Klasse DE (Bus)
Voraussetzungen:
1. geistige, körperliche und fachliche Eignung sowie persönlich Zuverlässigkeit (ärztliches Zeugnis, Führungszeugnisses u.ä.)
2. Mindestalter 22 Jahre
(Ausbildungsbeginn vor Vollendung des 22. Lebensjahres möglich)
3. Bildung:
a) abgeschlossene Hauptschulbildung, sowie eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf
b) Gleichwertige Vorbildung: allgemeine Hochschulreife (Abitur), fachgebundene Hochschulreife (Fachabitur), Fachhochschulreife u.ä.
4. Fahrerlaubnis
Sie benötigen für die verschiedenen Fahrlehrerlaubnisse die nachfolgend angegebenen Führerscheine:
5. Fahrpraxis:
a) Grundfahrlehrerlaubnis Klasse BE: in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre ein Kraftfahrzeug Klasse B geführt
(z. B. Nachweis Kfz- Haftpflichtversicherung o.ä,)
b) Erweiterung auf Klasse A, CE, DE: 2 Jahre Fahrpraxis in der entsprechenden Klasse oder Klasse CE/ DE ein halbes
Jahr hauptberuflich gefahren oder 60 h praktische Ausbildung in einer Fahrschule nachgewiesen