Seminarerlaubnis AS / FES
Seminar zum Erwerb der Seminarerlaubnis gemäß § 45 und § 46 FahrlG
Voraussetzungen:
1. In den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre lang Fahrschüler der Klasse B und A hauptberuflich ausgebildet
2. Besuch von 2 Seminarblöcken (Grundeinweisung und programmspezifischer Kurs)
Programmspezifischer Kurs AS:
Programmspezifischer Kurs FES: