Berufskraftfahrer

Berufskraftfahrer-Qualifikation nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)

Der Gesetzgeber verlangt seit 2008 (Klasse D1,D1E,D,DE) und seit 2009 (Klasse (C1, C1E, C, CE) regelmäßige Weiterbildungen für Berufskraftfahrer im gewerblichen Personen- und Güterverkehr.

Maßnahmennummer: 035/248/2017

  • Mit Abgabe der Teilnahmebescheinigungen erfolgt der Eintrag der Schlüsselzahl 95 in die Fahrerlaubnis.

  • Seminargebühr: 90 € (mehrwertsteuerfrei)

  • Diese Maßnahme ist gemäß § 9 Abs.1 AZAV zertifiziert.

Dauer der Weiterbildung: 35 h (5 Tage)

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