Wer als Fahrzeugführer neben Stück- und Schüttgut auch explosive Stoffe der Klasse 1 befördern möchte, benötigt einen Aufbaukurs explosive Stoffe (Klasse 1).
Maßnahmennummer: 035/181/2014
Trägernummer: 035/580
Stundenzahl: 15 h
Inhalte:
Allgemeine Vorschriften
Gefahreneigenschaften
Dokumentation
Fahrzeug- und Beförderungsarten
Ausrüstung
Kennzeichnung
Durchführung der Beförderung
Pflichten und Verantwortlichkeiten
Sanktionen
Maßnahmen bei Unfällen und Zwischenfällen
Schriftliche Prüfung
Voraussetzungen:
18 Jahre
körperliche Eignung
geistige und charakterliche Eignung
Abschluss:
externe Prüfung durch IHK Cottbus mit Zertifikat (Ausweis)
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