Gefahrgutausbildung ADR/ GGVSEB - Fortbildung Gefahrgut

Wer als Fahrzeugführer einen über einen gültigen Gefahrgutausweis verfügt, muss alle 5 Jahre eine Fortbildung Gefahrgut absolvieren und sein Wissen auffrischen.

Maßnahmennummer: 035/181/2014

Trägernummer: 035/580

Stundenzahl: 13 h

Inhalte:

  • Allgemeine Vorschriften

  • Gefahreneigenschaften

  • Dokumentation

  • Fahrzeug- und Beförderungsarten

  • Ausrüstung

  • Kennzeichnung

  • Durchführung der Beförderung

  • Pflichten und Verantwortlichkeiten

  • Sanktionen

  • Maßnahmen bei Unfällen und Zwischenfällen

  • Schriftliche Prüfung

Voraussetzungen:

  • 18 Jahre

  • körperliche Eignung

  • geistige und charakterliche Eignung

Abschluss:

  • externe Prüfung durch IHK Cottbus mit Zertifikat (Ausweis)

Geltungsbereich:

  • EU

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