Güterkraftverkehrsunternehmer
Das Güterkraftverkehrsgesetz (GÜKG) schreibt vor, dass Unternehmer oder die zur Führung bestellten Personen eines Unternehmens im Güterkraftverkehr, fachlich geeignet sein müssen. Diese fachliche Eignung erlangt man durch erfolgreiches Ablegen der IHK Prüfung. Das GÜKG gilt ab 3,5 t inklusive Anhänger.
Das Seminar umfasst folgende Fachgebiete:
Recht: Güterkraftverkehrsrecht, Arbeitsrecht, Straßenverkehrsrecht, Sozialversicherungsrecht, Gewerberecht, Handelsrecht, Steuerrecht, BGB, Gefahrgutrecht, Gesetze im Abfall- und Tiertransporte usw.
Kaufmännische und finanzielle Führung des Betriebes: Zahlungsverkehr, Finanzierung, Kosten und Leistungsrechnung, Beförderungsbedingungen, Kalkulation von Preisen, Buchführung, Versicherungswesen, Marketing usw.
Technische Normen und technischer Betrieb: Zulassen und Betrieb von Fahrzeugen, Instandhaltung und Untersuchung von Fahrzeugen, Gewichte und Abmessungen, Laden und Entladen, Beförderung Gefahrgut, Grundregeln Umweltschutz, Wartung Fahrzeuge usw.
Straßenverkehrssicherheit: Unfallverhütung, Verkehrssicherheit, Grenzüberschreitender Güterverkehr, Verkehrsregeln Nachbarstaaten, Zollformalitäten, Beförderungsdokumente usw.