Mindestalter 20 Jahre bei zweijährigem Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse A2
Sehtest
Variante 1:
Große Krafträder mit einem Hubraum über 50 cm³ und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h.
Fahrerlaubnisklasse AM, A1 und A2 werden miterteilt.
Bei zweijährigem Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse A“ ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.
Variante 2:
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung über 15 kW.
Mindestalter 21 Jahre.
Variante 3:
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum über 50 cm³ bei Verbrennungsmotor oder Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h.
Leistung über 15 kW.
Mindestalter 21 Jahre.
Mindestalter:
24 Jahre für Direkteinstieg Krafträder (21 Jahre für dreirädrige Fahrzeuge)
Vorbesitz:
Klasse A2, wenn unter 24 Jahre alt
Befristung:
Klasse A ist unbefristet gültig
Einschluss:
Klassen A2, A1 und AM
Hinweise:
Bei Besitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein)
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