Fahrerlaubnisklasse A

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 24 Jahrebei Direkteinstieg

  • Mindestalter 20 Jahre bei zweijährigem Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse A2

  • Sehtest

 

Variante 1:

  • Große Krafträder mit einem Hubraum über 50 cm³ und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h.

  • Fahrerlaubnisklasse AM, A1 und A2 werden miterteilt.

  • Bei zweijährigem Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse A“ ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.

Variante 2:

  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung über 15 kW.

  • Mindestalter 21 Jahre.

Variante 3:

  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum über 50 cm³ bei Verbrennungsmotor oder Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h.

  • Leistung über 15 kW.

  • Mindestalter 21 Jahre.

Mindestalter:

24 Jahre für Direkteinstieg Krafträder (21 Jahre für dreirädrige Fahrzeuge)

Vorbesitz:

Klasse A2, wenn unter 24 Jahre alt

Befristung:

Klasse A ist unbefristet gültig

Einschluss:

Klassen A2, A1 und AM

Hinweise:

Bei Besitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein)

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