Fahrschule - Ausbildungsangebote

Alle Ausbildungen ab der Fahrerlaubnisklasse BE sind
förderfähig über die
Maßnahmennummer 035/78/2021.

Förderantrag

Alle Ausbildungen ab der Fahrerlaubnisklasse BE sind
förderfähig über die
Maßnahmennummer 035/78/2021.

Förderantrag

Fahrerlaubnisklassen für Zweiräder und Pkw

AM

Voraussetzungen:

• Mindestalter 15 Jahre
• Sehtest
• Biometrisches Passbild
• Ausbildungsnachweis Erste Hilfe

A1

Voraussetzungen:

• Mindestalter 16 Jahre
• Sehtest
• Biometrisches Passbild
• Ausbildungsnachweis Erste Hilfe

A2

Voraussetzungen:

• Mindestalter 18 Jahre
• Sehtest
• Biometrisches Passbild
• Ausbildungsnachweis Erste Hilfe

A

Voraussetzungen:

• Mindestalter 16 Jahre
• Sehtest
• Biometrisches Passbild
• Ausbildungsnachweis Erste Hilfe

B

Voraussetzungen:

• Mindestalter 18 Jahre
• Sehtest
• Biometrisches Passbild
• Ausbildungsnachweis Erste Hilfe

BE

Voraussetzungen:

• Mindestalter 18 Jahre
• Sehtest
• Biometrisches Passbild
• Ausbildungsnachweis Erste Hilfe
• Vorbesitz Fahrerlaubnisklasse B

Fahrerlaubnisklassen für Nutzfahrzeuge

C1

Voraussetzungen:

• Mindestalter 18 Jahre
• Biometrisches Passbild
• Ausbildungsnachweis Erste Hilfe
• ärztliche & augenärztliche Untersuchung
• Vorbesitz Fahrerlaubnisklasse B

C1E

Voraussetzungen:

• Mindestalter 18 Jahre
• Biometrisches Passbild
• Ausbildungsnachweis Erste Hilfe
• ärztliche & augenärztliche Untersuchung
• Vorbesitz Fahrerlaubnisklasse C1

C

Voraussetzungen:

• Mindestalter 21 Jahre
• Biometrisches Passbild
• Ausbildungsnachweis Erste Hilfe
• ärztliche- & augenärztliche Untersuchung
• Vorbesitz Fahrerlaubnisklasse B

CE

Voraussetzungen:

• Mindestalter 21 Jahre
• Biometrisches Passbild
• Ausbildungsnachweis Erste Hilfe
• ärztliche & augenärztliche Untersuchung
• Vorbesitz Fahrerlaubnisklasse C

zusätzliche Berechtigungen

Diese Berechtigungen gelten für alle C-Klassen, d.h. C1, C1E, C und CE

Eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 berechtigt auch zum Führen von Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind mit insbesondere folgender, für die Genehmigung der Fahrzeugtypen maßgeblicher, besonderer Zweckbestimmung:

 

1. Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr,
2. Einsatzfahrzeuge der Polizei,
3. Einsatzfahrzeuge der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste,
4. Einsatzfahrzeuge des Technischen Hilfswerks,
5. Einsatzfahrzeuge sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes,
6. Krankenkraftwagen,
7. Notarzteinsatz- und Sanitätsfahrzeuge,
8. Beschussgeschützte Fahrzeuge,'
9. Post, Funk- und Fernmeldefahrzeuge,
10. Spezialisierte Verkaufswagen,
11. Rollstuhlgerechte Fahrzeuge,
12. Leichenwagen und
13. Wohnmobile.

Dies gilt für die Fahrerlaubnis der Klassen C1E, C und CE entsprechend.

Fahrerlaubnisklassen für Kraftomnibusse und Landwirtschaft

D1

Voraussetzungen:

• Fahrerlaubnisklasse B
• Biometrisches Passbild
• Reaktionstest
• Führungszeugnis
• Mindestalter 21 Jahre oder
• 18 Jahre während der Lehre zum
  Berufskraftfahrer
• Ausbildungsnachweis Erste Hilfe
• ärztliche & augenärztliche Untersuchung

DE

Voraussetzungen:

• Fahrerlaubnisklasse D
• Biometrisches Passbild
• Ausbildungsnachweis Erste Hilfe
• ärztliche & augenärztliche Untersuchung

D1E

Voraussetzungen:

• Fahrerlaubnisklasse D1
• Biometrisches Passbild
• Ausbildungsnachweis Erste Hilfe
• ärztliche & augenärztliche Untersuchung

L

Voraussetzungen:

• Mindestalter 16 Jahre
• Biometrisches Passbild
• Sehtest
• Ausbildungsnachweis Erste Hilfe

D

Voraussetzungen:

• Fahrerlaubnisklasse B
• Mindestalter 24 Jahre
• Biometrisches Passbild
• Reaktionstest
• Führungszeugnis
• Ausbildungsnachweis Erste Hilfe
• ärztliche & augenärztliche Untersuchung

T

Voraussetzungen:

• Mindestalter 16 Jahre
• Biometrisches Passbild
• Sehtest
• Ausbildungsnachweis Erste Hilfe

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