Fahrerlaubnisklasse A2

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre

  • Sehtest

  • Kraftrad mit maximal 35 kW und einem Verhältnis Leistung zu Leermasse von maximal 0,2 kW/kg.

  • Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische Prüfungerforderlich.

  • Fahrerlaubnisklasse AM und A1 wird miterteilt.

 

Mindestalter:

18 Jahre

Vorbesitz:

-

Befristung:

Klasse A beschränkt ist unbefristet gültig.

Einschluss:

Klasse A1 und M

Hinweise:

Bei Besitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein). Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A2, die zwischen dem 19.01.2013 und 27.12.2016 erteilt wurde, dürfen im Inland weiterhin Krafträder, die von mehr als 70 kW abgeleitet sind, führen.

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