Fahrerlaubnisklasse B

  • Kraftfahrzeug bis maximal 3500 kg zulässige Gesamtmasse und einem Anhänger bis maximal 750 kg zulässige Gesamtmasse.

  • Wiegt der Anhänger mehr als 750 kg darf die Fahrzeugkombination maximal 3500 kg betragen.

  • Es darf höchstens 8 Sitzplätze außer dem Fahrersitz geben

Vorraussetzung

  • 17 Jahre begleitendes Fahren oder 18 Jahre

  • Sehtest

  • Sofortmaßnahmen am Unfallort

Begleitendes Fahren

  • Beim Begleitenden Fahren mit 17 Jahren darfst du nur zusammen mit einer deiner Begleitpersonen ein Fahrzeug steuern.

  • Der Fahrer ist allerdings allein der verantwortliche Fahrzeugführer.

  • Die Begleitperson darf ausschließlich Tipps geben und der eigenen Entscheidungsfindung dienen.

  • Nach bestandener theoretischen und praktischen Prüfung erhält man eine Prüfbescheinigung.

  • Diese Prüfbescheinigung gilt nur in Deutschland und Österreich.

Kriterien für Begleitpersonen:

  • 30 Jahre

  • 5 Jahre Fahrerlaubnis Klasse B

  • maximal 1 Punkt (ab 01.05.2014)

  • Ausbildung

    im Automatik-Auto

  • Ergänzende Schalt-Ausbildung

    mindestens 10 Stunden auf Kfz mit Schaltgetriebe

  • Erfolgreiche Testfahrt

    mit deinem Fahrlehrer im Schaltfahrzeug, mindestens 15 Minuten inner- und außerorts

  • Nachweis für die Behörde

    ausgestellt von deiner Fahrschule

  • Praktische Prüfung

    im Automatik-Auto

  • Freie Fahrt

    egal, mit welchem Antrieb!

Fahrzeuge bis 4250 kg erlaubt wenn:

  • elektrisch betrieben

  • im Gütertransport eingesetzt

  • Teilnahme an 5 h Fahrzeugeinweisung

  • gilt nicht für Fahrzeugkombinationen

  • gilt nur im Inland

  • Nachweis durch Schlüsselzahl 192 (Ablaufdatum 31.12.2019)

  • Erweiterung der Fahrerlaubnisklasse B

  • Zulässige Gesamtmasse Anhänger über 750 kg

  • Zulässige Gesamtmasse der Kombination über 3500 kg, aber maximal 4250 kg

  • Erteilung durch Schlüsselzahl 96

  • Keine praktische Prüfung, aber Fahrerschulung erforderlich

Voraussetzungen:

  • Vorbesitz Fahrerlaubnis Klasse B

  • Mindestalter 18 Jahre

  • Fahrerschulung

 

Mindestalter:

18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17)

Vorbesitz:

-

Befristung:

Klasse B ist unbefristet gültig

Einschluss:

Klasse L und M

Hinweise:

Klasse B berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen KFZ im Inland, im Falle eines KFZ mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.

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