Fahrerlaubnisklasse B196

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 25 Jahre

  • Fahrerlaubnis Klasse B seit 5 Jahren

  • Fahrerschulung

  • Sehtest

  • Bescheinigung Sofortmaßnahmen am Unfallort

 

Variante 1:

  • Leichtkrafträder mit maximal 125 cm³ Hubraum und einer Leistung von 11 kW.

  • Verhältnis Leistung zu Leermasse maximal 0,1 kW/kg (seit 19.01.2013)

  • Fahrerlaubnisklasse AM wird miterteilt.

Variante 2:

  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum über 50 cm³ bei Verbrennungsmotor oder bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h.

  • Leistung maximal 15 kW.

Führerscheinklasse A1

Mindestalter:

25 Jahre

Vorbesitz:

-

Befristung:

unbefristet gültig.

Einschluss:

Klasse AM

Hinweise:

-

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