Fahrerlaubnisklasse C1E

Voraussetzung:

  • Vorbesitz Fahrerlaubnis Klasse B

  • Mindestalter 18 Jahre

  • ärztliche und augenärztliche Untersuchung

  • Bescheinigung Erste Hilfe am Unfallort

Zugfahrzeug der Klasse C1 in Kombination mit

  • einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg und

  • einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12000 kg

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit

  • einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und

  • zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12000 kg (bisher Klasse BE, wenn die zulässige Gesamtmasse GM des Anhängers größer 750 kg war

Mindestalter:

18 Jahre

Vorbesitz:

Klasse C1

Befristung:

Klasse CE1 wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert.

Einschluss:

Klasse BE sowie D1E, sofern Klasse D1 vorhanden

Hinweise:

Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen Untersuchung erforderlich.

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