Fahrerlaubnisklasse D
Mindestalter: |
24 Jahre |
Vorbesitz: |
Klasse B |
Befristung: |
Klasse D wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (betriebs- oder arbeitsmedizinischem Gutachten bzw. MPU-Gutachten und augenärztlichem Gutachten) verlängert. |
Einschluss: |
Klassen D1 |
Hinweise: |
Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage eines betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachtens bzw. MPU-Gutachtens und eines augenärztlichen Gutachtens erforderlich. |
Erwerb mit 21 Jahren
nur im Inland
Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr, Polizei, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes
Fahrzeuge, die in Werkstätten zu Reparaturzwecken einer Prüfung auf Straßen unterzogen werden