Fahrerlaubnisklasse D1E

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 21 Jahre (18 Jahre während und nach der Lehre zum Berufskraftfahrer)

  • ärztliche uns augenärztliche Bescheinigung

  • Reaktionstest

  • Führungszeugnis

  • Ausbildungsnachweis Erste Hilfe

  • Zugfahrzeug der Klasse D1 und mit einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse.Fahrerlaubnisklasse C1E und BE wird miterteilt.

 

Mindestalter:

21 Jahre

Vorbesitz:

Klasse B

Befristung:

Klasse D1E wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (betriebs- oder arbeitsmedizinischem Gutachten bzw. MPU-Gutachten und augenärztlichem Gutachten) verlängert.

Einschluss:

Klassen BE

Hinweise:

Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage eines betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachtens bzw. MPU-Gutachtens und eines augenärztlichen Gutachtens erforderlich.
Die Fahrerlaubnis kann mit 18 Jahren erworben werden: für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach 1. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin", 2. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder 3. einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

Diese Internetseite verwendet Cookies, um die Funktionalität und den Inhalt zu optimieren. Durch die Nutzung unserer Website wird der Verwendung von Cookies zugestimmt. Weitere Informationen zu Cookies und der Verwendung Ihrer Daten erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.