Fahrerlaubnisklasse L
Mindestalter: |
16 Jahre |
Vorbesitz: |
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Befristung: |
Klasse L ist unbefristet gültig |
Einschluss: |
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Hinweise: |
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Zugmaschinen (nationale Klasse)
die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden,
mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen, wenn sie
mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden