Fahrerlaubnisklasse T
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Mindestalter: |
16 Jahre |
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Vorbesitz: |
- |
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Befristung: |
Klasse T ist unbefristet gültig |
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Einschluss: |
Klassen L und AM |
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Hinweise: |
Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern gefahren werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. |
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen
mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h,
die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)